SEZ Mitgliedschaft
Die Société d’Escrime de Zurich SEZ zählt rund 60 aktive Mitglieder, die Altersstruktur reicht von 7 bis über 70 Jahre. Ausserdem gibt es die Möglichkeit als Passiv- oder Ehrenmitglied dem Fechtclub beizutreten. Die Details dazu und wie Sie der SEZ beitreten können, entnehmen Sie bitte nachfolgend auf dieser Seite.
Wie Sie der SEZ beitreten können
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, der Société d’Escrime de Zurich beizutreten. Gerne erklären wir Ihnen die Vorteile der einzelnen SEZ Mitgliedschaften in einem persönlichen Gespräch, um herauszufinden, was für Sie sinnvoll ist und Ihren Bedürfnissen entspricht.
SEZ Mitgliedschaften
Mögliche Optionen für eine SEZ Mitgliedschaft
- Aktivmitgliedschaft (ab dem 20. Lebensjahr)
- Juniorenmitgliedschaft (bis zum 20. Lebensjahr)
- Passivmitgliedschaft
- Ehrenmitgliedschaft
SEZ Schnupperkurse
Ein guter Einstieg in den Fechtsport sind unsere SEZ Schnupperkurse.
SEZ Schnupperabo
Falls Sie nach dem Schnupperkurs noch unsicher sind, ob der Fechtsport wirklich zu Ihnen passt, dann ist das SEZ Schnupperabo für 6 Monate die richtige Wahl. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, während diesen 6 Monaten SEZ Fechtmaterial zu mieten.
Bitte beachten Sie, dass das SEZ Schnupperabo nicht erneuert werden kann – eine reguläre Mitgliedschaft kann nach Ablauf beantragt werden.
Preise Schnupperabos (beinhalten keine SFV Lizenz):
Junioren*, StudentInnen & Auszubildende:
CHF 150.00
Erwachsene:
CHF 300.00
*Als Junioren gelten Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr
SEZ Jahresbeiträge
Jahresbeiträge für SEZ Mitglieder
Aktivmitglieder:
CHF 615.–/Jahr (inkl. Verbandsbeiträge des SFV)
Juniorenmitglieder:
CHF 355.–/Jahr (inkl. Verbandsbeiträge des SFV)
Passivmitglieder:
CHF 60.–/Jahr
Ehrenmitglieder:
Keine/Nach Vereinbarung
Austritts-Bestimmungen
Der Austritt ist Mitgliedern jederzeit auf Ende des laufenden Clubjahres möglich. Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch, wenn der Austritt nicht schriftlich bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgt. Für den Austretenden besteht die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr in vollem Umfange fort (s. Statuten, Art. 17).